Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die gesetzlichen Regelungen zur Grundsteuer für unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes erklärt. In der Folge wurde das Grundsteuerrecht reformiert, ab dem Jahr 2025 wird die Erhebung der Grundsteuer auf Grundlage der neuen Gesetzeslage erfolgen. Das Grundsteuergesetz ist mit einer sogenannten Öffnungsklausel versehen, die es den Bundesländern erlaubt, eigene Gesetze zur Berechnung und Erhebung der Grundsteuer zu erlassen. Viele Bundesländer haben mit eigenen Modellen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Mit der neuen Gesetzeslage soll jeweils derjenige zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet werden, der zum 01.01. eines jeden Jahres ab 2025 als Eigentümer einer Liegenschaft im Grundbuch eingetragen ist. Stichtag für die Bewertung ist der 01. Januar 2022. Die Grundsteuer dient der Finanzierung der Städte und Gemeinden.
Als Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden sind Sie verpflichtet, zwischen dem 01. Juli 2022 und dem 31.Oktober 2022 eine Erklärung zur Grundsteuer abzugeben. Das Land, in dem Ihre Immobilie liegt, bestimmt, in welcher Form und mit welchen Angaben die Erklärung zu erfolgen hat. Die Grundsteuererklärung nicht oder nicht fristgerecht abzugeben, kann teuer werden, hier stehen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge von bis zu 25.000 Euro im Raum.
Die Berechnung der Grundsteuer und die jeweilig erforderlichen Angaben finden Sie umfänglich auch im Internet, insbesondere auf den jeweils hierfür eingerichteten Seiten des Bundesfinanzministeriums und der Bundesländer.
Wenn Sie Unterstützung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung wünschen, stehe ich Ihnen – gern auch in Kooperation mit Ihrem Steuerberater – zur Verfügung.
Informationen zu den benötigten Unterlagen erhalten Sie von mir angepasst an das jeweilige Bundesland.
Für meine Arbeit im Zusammenhang mit der Abgabe der Grundsteuererklärung biete ich einen Pauschalpreis von 120 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer je Mandant inklusive der ersten Immobilie an. Für jede weitere Immobilie desselben Mandanten weitere 60 EUR zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. In besonders komplexen bzw. aufwendigen Konstellationen wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Für ein konkretes Angebot können Sie mich gern direkt kontaktieren:
Rechtsanwalt Caspar Brandt Tel.: 0049 89 98104922
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